
Diese Kategorie beinhaltet vorwiegend Termineinlagen, über die je nach den nationalen Gepflogenheiten vor Ablauf der Bindungsfrist nicht oder nur gegen Zahlung eines Strafzinses in Bargeld verfügt werden kann. Sie umfasst auch einige nicht marktfähige Schuldverschreibungen, etwa nicht marktfähige Einlagenzertifikate für den Absatz an Bankkunde...
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Nichtübertragbare Einlagen, die nicht vor Ablauf einer festgelegten Frist in Bargeld umgewandelt werden können oder vor Ablauf der vereinbarten Frist nur in Bargeld umgewandelt werden können, wenn dem Inhaber eine Vertragsstrafe in Rechnung gestellt wird. Unter diese Position fallen auch administrativ regulierte Spareinlagen ohne Fälligkeit.
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